Berufskrankheit COPD
Nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zählt COPD als eine Berufskrankheit. In der BKV wird es in der Anlage 1 meistens unter der Ziffer 4302 als Berufskrankheit klassifiziert und damit bundesweit anerkannt. Weniger häufig ist die Klassifizierung unter der Ziffer 4111. Ebenfalls möglich ist die Einstufung einer COPD unter der Ziffer 1315.
- 1315: Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
- 4111: Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre]
- 4302: Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
COPD als Berufskrankheit anerkennen lassen
Die eigene COPD Erkrankung offiziell als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, ist leider bis heute nur möglich, sofern der Patient Nichtraucher war bzw. andere schädliche Expositionen außerhalb des Berufs angegeben hat.
Das ist ein unhaltbarer Zustand für viele, die aufgrund Ihres Berufs an COPD erkrankt sind. Eine Abgrenzung ob die COPD durch berufliche Exposition oder privates „Rauchvergnügen“ entstanden ist – Eine Frage die letztlich oft Gerichte zu klären haben, wenn es um Entschädigungszahlungen oder Übernahme der Pflegekosten bzw. Behandlungskosten geht.
Die meisten Firmen versuchen sich vor Ihrer Verantwortung wegzuducken. Sobald ein Angestellter oder Ex-Angesteller als Raucher abgestempelt wird, ist es nicht leicht (jedoch auch nicht unmöglich), die COPD als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.
Die Firmen scheuen bis auf wenige Ausnahmen durch die Bank weg die Schadensersatzzahlungen und stehlen sich aus der Verantwortung. Für die Angestellten ist das oft ein Schlag ins Gesicht. Wer sich jahrelang für ein Unternehmen eingesetzt hat, das den Arbeitsschutz vernachlässigt hat und am Ende noch ein Schild mit der Aufschrift: „Selbst schuld!“ in die Hand gedrückt bekommt, zweifelt zu Recht an der Gerechtigkeit.